Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG
Das BDSG schreibt in §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann auf Antrag in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG
Michael-Schäffer Straße 1
86399 Bobingen - Geschäftsleitung
Caspar Kessler, Arnfried Sittner, Ingrid Kessler - Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Stefan Göppel - Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
- Personalverwaltung: Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und ggf. -übermittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen
- Adressverwaltung und Finanzbuchhaltung: Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und -übermittlung zu eigenen Zwecken
- Kundendaten: Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und ggf. -übermittlung zu eigenen Zwecken: Vollständige Abwicklung, Herstellung und Verlegen von Print- und Non-Print-Medien/Publikationen und dem Online-Marketing.
- Betroffene Personengruppen
Eigene Mitarbeiter, Auftraggeber sowie Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten der Auftraggeber, eigene Lieferanten, Dienstleister und Verbände - Daten und Datenkategorien
- Im Bereich der Personalverwaltung befinden sich Angaben zu Qualifikation, Ein- und Austritt in das Beschäftigungsverhältnis, Lohn- und Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Arbeitszeitnachweisen und zur Bankverbindung.
- Im Bereich der Adressverwaltung und Finanzbuchhaltung befinden sich Angaben zu Anschrift, Funktion, Telefon, Fax und E-Mail.
- Im Bereich der Finanzbuchhaltung zusätzlich Daten zu Zahlungsvorgängen, Kundendaten, soweit sie sich nicht in der Adressverwaltung und der Finanzbuchhaltung befinden.
- Empfänger der Daten
Intern zuständige Mitarbeiter und Handelsvertreter sowie externes Datenverarbeitungszentrum, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, Personalabteilung und Buchhaltung, Banken, Dienstleister und Partnerverlage. - Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z. B. Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen. - Geplante Übermittlung an Drittstaaten (außerhalb der EU/EWR)
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant - Kontakt zum Datenschutzbeauftragten
Stefan Göppel
08234/9619-35






